Verpackung und Versand von Untersuchungsmaterial

- Haut und Nagelschuppen in Pilzbriefchen,
- beimpfte Chlamydien- und HPV- Röhrchen sowie
- Ausstriche auf Objektträgern
unterliegen nicht den Vorschriften des Gefahrgutrechts und können als normale Postsendungen verschickt werden.

Für den Versand sonstigen Materials (Abstrichmaterial, Uricult, Blut, Stuhlproben) gelten spezielle Transportvorschriften. Nähere Informationen stehen als Download zur Verfügung:

SOP Probentransport